Die konservativ-unterstützende Therapie

Jeder Patientin und jedem Patienten mit einem schweren Nierenversagen steht der Weg in eine Dialysebehandlung offen. Wird diese nicht gewünscht oder ist eine solche Behandlung nicht sinnvoll, erfolgt eine begleitende Behandlung zur Linderung von Beschwerden (konservativ-unterstützende Therapie) bis zum Lebensende. Prinzipiell gilt dies sowohl für das vorübergehende (=akutes) als auch für das dauerhafte (=chronische) Nierenversagen.

Entscheidungsfindung für einen konservativ-unterstützenden Weg

Typische Gründe für den konservativ-unterstützenden Weg sind:

  • Eine nur noch sehr kurze Lebenszeit
  • Eine vermutlich durch die Dialyse nicht besser werdende oder sogar verschlechterte Lebensqualität
  • Allgemeine Bedenken gegenüber einer künstlichen Lebensverlängerung durch Maschinen aus persönlichen oder religiösen Gründen

Der Weg in eine konservative Therapie setzt immer eine gemeinsame Entscheidungsfindung der Patientin/des Patienten und der Ärztin/dem Arzt voraus. Idealerweise übernehmen hierbei die nächsten Angehörigen eine unterstützende Rolle. Gespräche mit Gleichbetroffenen sind hilfreich, um einen Eindruck von Möglichkeiten und Erschwernissen einer Dialysebehandlung zu bekommen. Hierzu ist auch eine „Dialyse auf Probe“ zum Gewinnen persönlicher Erfahrung möglich. Selbstverständlich können Entscheidungen gegen eine Dialyse jederzeit hinterfragt und widerrufen werden. Wer zunächst den konservativ-unterstützenden Weg wählt, kann also im Verlauf immer noch eine Nierenersatztherapie in Anspruch nehmen. Dies kann auch durch die weitere Entwicklung des Krankheitsbildes der Fall sein.

Die Wahl zwischen einem Nierenersatzverfahren und einem konservativ-unterstützenden Weg benötigt ausreichend Zeit und Informationen durch Ihre Nephrologin/ihrem Nephrologen. Alle notwendigen Informationen sollten mit Ihnen besprochen werden, um die für Sie passende Entscheidung zu treffen. Bringen Sie hierzu gerne Ihre Angehörigen mit. Ihre behandelnder Ärztin/Ihr behandelnder Arzt wird sich auch davon überzeugen, dass Ihre Wahl frei und selbstbestimmt ist.


Eine bereits begonnene Dialyse nicht fortführen

Es gibt Situationen, in denen Patientinnen und Patienten eine bereits stattfindende Dialysebehandlung nicht weiter fortsetzen wollen oder können. Typische Gründe hierfür können sein:

  • Im Verlauf sind andere schwere Erkrankungen ohne Aussicht auf Heilung hinzugekommen (z.B. eine bösartige Tumorerkrankung oder ein -trotz maximaler Maßnahmen- nicht mehr umkehrbarer körperlicher Abbau)
  • Unzureichende Kreislaufverträglichkeit der Dialyse
  • Neu auftretender Schlaganfall oder Amputationen, die die Lebensqualität mit Dialyse wesentlich einschränken
  • Geistiger Abbau, der die Orientierung und Willensfähigkeit stark einschränkt

Es ist verständlich und legitim, in einer solchen Situation die Dialyse nicht fortführen zu wollen oder zu können. Die Entscheidung zur Dialyse kann jederzeit widerrufen werden. Auch ist zunächst eine Reduktion der Dialysebehandlung in Häufigkeit und Intensität in lindernder (palliativer) Absicht denkbar. Durch die konservativ-unterstützende Therapie -ob mit oder ohne gelegentliche palliative Dialysen- kann in der noch verbleibenden Lebenszeit häufig noch eine angemessene Lebensqualität erhalten bleiben.


Prinzipien und Ablauf der konservativ-unterstützenden Behandlung

Wenn die Entscheidung getroffen wurde, keine Dialyse einzuleiten oder eine Dialyse nicht weiter fortzusetzen, ist das Ziel eine unterstützende Therapie mit Verbesserung des Wohlbefindens und der Lebensqualität. Wichtig ist die Erstellung eines Behandlungsplan zur Kontrolle von Symptomen, die die Lebensqualität einschränken. Dazu gehört auch die Organisation einer Betreuung im häuslichen Bereich oder in einer professionellen Pflegeeinrichtung (Pflegestation oder Hospiz), um eine gute Betreuung durch unterschiedliche Berufsgruppen (z.B. Palliativteam) zu ermöglichen. Die Schulung und Begleitung der Angehörigen ist zentraler Bestandteil des konservativ-unterstützenden Vorgehens.

Zur Symptomkontrolle gehört vor allem die Behandlung von Schmerzen, Übelkeit und Luftnot. Diese lassen sich gut behandeln. Hierzu ist die Zusammenarbeit zwischen Nephrolog/innen und Palliativteam hilfreich.


Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten:

Wenn bei Ihnen eine Nierenkrankheit vorliegt, bei der es im Verlauf zu einem Nierenversagen kommen kann, ist es wichtig, frühzeitig eine Patientenverfügung (mit Vollmachtserteilung) zu erstellen. Diese kann von Ihnen, sofern Sie einwilligungsfähig sind, jederzeit geändert werden. Sollte es zu einem Nierenversagen kommen und Sie können in dieser Situation die Entscheidung nicht selbst treffen (z.B. in einer Notfallsituation, bei schwerer Erkrankung oder Bewusstseinseinschränkung), können Ihre Angehörigen oder die/der gesetzliche Betreuer/in die Entscheidung für eine Dialyse oder für ein konservativ-unterstützendes Vorgehen in Ihrem Sinn treffen. Gleiches gilt für die Frage, ob in manchen Situationen die Dialyse weiter fortgesetzt werden sollte oder nicht. Grundlage hierfür ist immer die Entscheidung, die Sie für sich im Vorfeld getroffen haben. 

Aktuelle Informationen, wie man eine Patientenverfügung erstellt, was dabei zu erwägen und zu beachten ist, gibt das Bundesjustizministerium.

Zum Bundesjustizministerium